1. Ich interessiere mich für Unterricht an der Musikschule. Wo kann ich mich erkundigen?

Ruft uns im Musikschulbüro (0511 600744-88) an, schreibt eine Anfragenmail (verwaltung.musikschule@stadt-seelze.de) oder kommt gerne vorbei (Lange-Feld-Str. 12, 30926 Seelze). Wir beraten euch und stellen den entsprechenden Kontakt her!

2. Kann ich mir die Angebote der Musikschule erst anschauen und mich danach erst anmelden?

Ja! Grundsätzlich ist in jedem Fach eine kostenlose Probestunde möglich.

3. Gibt es eine Probezeit?

Ja, allen neuen Schülerinnen und Schülern wird in jedem Unterrichtsfach eine dreimonatige Probezeit eingeräumt. 

4. Ich habe kein eigenes Instrument. Kann ich mir ein Instrument bei der Musikschule leihen?

Die Musikschule verfügt über ein großes Inventar an Instrumenten. Diese können gegen eine monatliche Leihgebühr ausgeliehen werden. Ansonsten vermitteln wir weiter.

5. Kommen zusätzliche Kosten zu den Unterrichtsgebühren dazu?

Zu den Unterrichtsgebühren kommt eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,- € hinzu. Ab zwei Familienmitgliedern wird eine monatliche Familienverwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 4,50 € fällig. Ggf. kommt noch eine entsprechende Instrumentenleihgebühr dazu.

6. Zu wann kann ich kündigen?

Alle Fächer können zum 31.01. und 31.07. eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden.

7. Wieso wurde Geld von meinem Konto abgebucht obwohl der Vertrag bereits gekündigt wurde?

Die Gebühren sind vierteljährlich rückwirkend fällig. Somit werden zum Beispiel zum 15.01. die Gebühren für die Monate November-Januar fällig obwohl zum 31.01. gekündigt wurde.

8. Wann wird ausgefallener Unterricht erstattet?

Bei Unterrichtsausfällen innerhalb eines Schuljahres, die die Musikschule zu vertreten hat (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft), ist die Musikschule verpflichtet, die anteiligen Unterrichtsgebühren für die Ausfallzeit ab dem 3. Ausfall zurückzuzahlen. 

Erstattungen können grundsätzlich erst am Schuljahresende ermittelt und rückwirkend für das vergangene Schuljahr angewiesen werden. 

9. Mein Kind ist krank und kann nicht zum Unterricht erscheinen. Wo soll ich mich melden?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit der entsprechenden Lehrkraft in Verbindung. Sollten Sie diese nicht erreichen, können Sie sich auch gerne im Büro melden.

10. Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

Die Jahresgebühr (exklusive Ferien) wird gleichmäßig auf alle Monate im Jahr verteilt. Somit werden auch Gebühren in unterrichtsfreier Zeit fällig.